IBB BAUPRAXIS_Nachtragsmanagement
Das Nachtragsmanagement unterstützt den Auftraggeber bei der Prüfung von
Nachträgen und der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Das vom ausführenden Unternehmen vorgetragene Verlangen
nach zusätzlicher Vergütung wird geprüft und bewertet.
Die vorgelegten Nachträge werden dokumentiert,
auf Grundlage des Werkvertrages einer Eingangsprüfung
und anschließend gegebenenfalls
einer Detailprüfung unterzogen.
Eingangsprüfung
Nach Eingang der Forderung
werden kurzfristig der grundsätzliche Anspruch und die Prüfbarkeit festgestellt.
Nach der tabellarischen Erfassung werden insbesondere geprüft
Detailprüfung
Bei grundsätzlichem Anspruch und bei Vollständigkeit der Nachweise erfolgt die Detailprüfung.
Die Detailprüfung stellt abschließend fest,
ob die Mehrkosten in der vorgetragenen Höhe zu Recht bestehen
und korrigiert ggf. die Anspruchshöhe.
Geprüft werden im Detail die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten
Berechnungsergebnisse und Nachweise insbesondere für
Plausibilitätsprüfung
Besondere Umstände können eine Plausibilitätsprüfung des Grundes und der Höhe
der NA-Forderung erforderlich machen.
In relativ kurzer Zeit
kann die Größenordnung der Anspruchshöhe bei berechtigtem Anspruch ermittelt werden.