IBB BAUPRAXIS_Qualitätsmanagement


Das Qualitätsmanagement unterstützt den Auftraggeber in seinem Anspruch auf
eine mängelfreie Werkerrichtung.
Dazu wird die vom ausführenden Unternehmen erbrachte Leistung

auf Übereinstimmung mit dem Vertrag geprüft.


Bekannte Mängel werden dokumentiert, deren Beseitigung
beim Unternehmer durchgesetzt und
die dem Auftraggeber diesbezüglich
entstehenden Kosten geltend gemacht.










Mängelfeststellung

Die Leistungsüberprüfung zur Mängelfeststellung erfolgt regelmäßig entsprechend den Anforderungen des Baufortschrittes.
Die vom Vertrag abweichenden Leistungen werden erfasst und substantiiert beschrieben.

Die zum Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme bekannten Mängel
werden als Anlage zur Abnahmeniederschrift vorbehalten.



Mängelrüge und Mängelbeseitigung

Die Mängelfeststellungen werden kurzfristig gegenüber dem Unternehmer
mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung gerügt.

Nicht frist- und vertragsgerechte Mängelbeseitigung wird nach
den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abgewickelt.



Mängelbewertung

Die monetäre Mängelbewertung erfolgt parallel zur Rechnungsprüfung.
Die Kosten der Mängelbeseitigung werden ggf. incl. Druckzuschlag
ermittelt und gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht.